Die Häftlinge wurden je nach ihrer Qualifikation in drei Gruppen eingeordnet: A, B oder C. Stand ein A auf der Karte, war die Person ein*e ungelernte*r Hilfsarbeiter*in. Angelernte Facharbeiter*innen erkannte man am B. Auf Karten mit der Kategorie B findet sich daher oft der Zusatz „angelernt“ (meist abgekürzt zu „angel.“) bei der Berufsbezeichnung. Ein C erhielten Spezialist*innen, die schon vor ihrer Haft eine entsprechende Ausbildung gemacht hatten.