Häftlinge konnten einen Antrag stellen, um einzelne ihrer Besitztümer aus der Effektenkammer zu erhalten. Dies wurde aber meist nur erlaubt, wenn ein Funktionshäftling anfragte, der die Gegenstände für seinen Dienst brauchte. Martin Kachler war beispielsweise Stubenältester in Dachau und benötigte seine Taschenuhr, um alle Aufgaben pünktlich zu erledigen. Kachler wurde die Uhr bewilligt. Gerade diese ausgegebenen Gegenstände sollten zusammen mit der Nachlassmeldung zurückgegeben werden, damit die Effektenkarte mit den Gegenständen im Nachlass übereinstimmte.