Polnische Zivilarbeiter*innen mussten ab März 1940 deutlich sichtbar an ihrer Kleidung einen Aufnäher mit dem Buchstaben „P“ tragen. Diesen führten die Nationalsozialisten mit den sogenannten Polen-Erlassen ein, um zu kontrollieren, ob die Zivilarbeiter*innen sich an die für sie geltenden Regeln hielten. Pol*innen war es zum Beispiel lange untersagt, Gaststätten zu besuchen, es galt ein nächtliches Ausgehverbot und sie durften Fahrräder und öffentliche Verkehrsmittel nur nach Genehmigung nutzen. Zudem gab es ein striktes Kontaktverbot zwischen Pol*innen und Deutschen. Polnische Männer, die eine sexuelle Beziehungen mit einer deutschen Frau eingingen, wurden mit dem Tode oder mit KZ-Haft bestraft.

Sowjetische Zivilarbeiter*innen mussten ebenfalls ein Abzeichen tragen. Die drei Buchstaben „OST“ in weißer Schrift auf blauem Grund machten sie für jeden auf den ersten Blick als „Ostarbeiter“ erkennbar. Mit den sogenannten Ostarbeiter-Erlassen wurden für diese Gruppe sogar noch schärfere rassistische Sonderregelungen festgelegt.