Waren zivile Zwangsarbeiter*innen wegen Erkrankungen oder Schwangerschaft nach Meinung der Arbeitgeber*innen nicht mehr „arbeitsfähig“, wurden sie in den ersten Kriegsjahren in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt. Dafür mussten Ärzt*innen der Arbeitsämter die Arbeitsunfähigkeit bestätigten. Das Arbeitsamt stellte daraufhin einen Rückkehrschein aus. Diese Regelung änderte sich mit der Zeit und Schwangere mussten zum Beispiel vor Ort entbinden oder eine Zwangsabtreibung vornehmen lassen.