In Kiew füllten Mitarbeiter*innen der Anwerbestelle Bescheinigungen wie diese aus. Nach der ärztlichen Untersuchung und der Entlausung, die beide vorgeschrieben waren, unterzeichneten die zuständigen Personen. Es gibt mindestens zwei Formulare, die zwischen „vordringlichen Arbeiten“ und „kriegswichtigen Arbeiten“ unterschieden, für die die Ukrainer*innen angeworben wurden.