Firmen nutzten teilweise Umschläge aus Papier wie diesen, um die Unterlagen sowohl der deutschen Angestellten als auch der zivilen Zwangsarbeiter*innen zu sammeln. Auf dem Umschlag heißt es: „Tasche zur Unterbringung sämtlicher Papiere eines Arbeitnehmers (Arbeitsbuch, DAF-Mitgliedsbuch, Steuerkarte (gefalzt), Invalidenkarte oder Reichsversicherungskarte)“.