Arbeitsämter erkundigten sich bei den Verwaltungen der Konzentrationslager, ob sich das Arbeitsbuch einer Person in den dortigen Unterlagen befand. In den Beständen der Arolsen Archives sind auch Schreiben erhalten, in denen Arbeitsämter bei Gestapo-Dienststellen nach dem Verbleib von Arbeitsbüchern fragten.