Obwohl die gesetzliche Regelung der Fortzahlung von Versicherungen für deutsche Häftlinge schon mehrere Jahre galt, kam es offensichtlich bis 1944 zu Problemen. Versicherungen weigerten sich, Waisen- oder Witwenrenten auszuzahlen, da Beträge während der Haftzeit nicht oder nicht vollständig eingezahlt worden waren. In diesem Schreiben wurde daher angeordnet, zur Information Aushänge in den Außenlagern anzubringen.