Quittungskarte mit Vermerk der Beitragszahlungen von Berthold Nakowitsch aus dem Jahr 1939. Die Quittungskarten wurden von der jeweils zuständigen Versicherung ausgestellt. Die Versicherten konnten die Karte bei ihren Unterlagen haben, wenn sie sich selbst versicherten, oder sie an ihre Arbeitgeber abgeben, die die Versicherungszahlungen für sie entrichteten. Bei der Ankunft in einem KZ konnte die Karte eingezogen werden oder bei den Angehörigen verbleiben, die sich um die Zahlungen kümmerten. Spätestens zwei Jahre nach Ausstellung der Karte musste sie an die Versicherung zurückgehen, damit geprüft werden konnte, ob das Minimum von 26 Wochenbeiträgen bezahlt worden war. Ansonsten verfiel der Versicherungsanspruch.