Sterbeurkunden konnten in der Nachkriegszeit auch für Personen ausgestellt werden, deren Namen und Herkunft gar nicht oder nur vage bekannt war. Das Standesamt Neunkirchen-Saar stellte 1946 zum Beispiel eine Sterbeurkunde für einen Russen aus, von dem außer seiner Staatsangehörigkeit nichts bekannt war. Das Standesamt Heusweiler beurkundete sogar eine „unbekannte Person“.