Seit 1949 werden vom Sonderstandesamt Sterbebeurkundungen für KZ-Häftlinge vorgenommen, deren Tod man auf Grundlage der ITS-Archivdokumente belegen kann. Auf Anfrage werden bis heute auch die dazugehörigen Sterbeurkunden für Behörden oder Familienangehörige ausgestellt. Bis 2013 wurden sogenannte gelbe Karten in die Zentrale Namenkartei (ZNK) eingeordnet, wenn das Sonderstandesamt den Tod einer Person amtlich bestätigt hatte. Wurde später noch einmal zu dieser Person beim ITS angefragt, konnte man direkt auf die Information zugreifen.