Diese Verfügung aus dem Februar 1943 erlaubte es KZ-Kommandanten, die Kleidung von polnischen und russischen Häftlingen zu beschlagnahmen und als Lagerkleidung an neue Häftling auszugeben. Auf den Effektenkarten von polnischen und russischen Häftlingen findet sich daher öfters der Stempel „Gem[äß]. V[er]f[ügun]g. v[om]. 9.2.1943 behandelt“, der auf diese Neuregelung verweist. Die Kleidung, die diese Häftlinge bei ihrer Ankunft im KZ getragen hatten, war also eingezogen worden.