In den Beständen der Arolsen Archives haben sich auch zwei Exemplare eines Häftlings-Untersuchungsbogens erhalten, die sich nur in der Schriftart unterscheiden. Diese Bögen wurden bei der Entlassung ausgefüllt. Darauf war bereits die Formulierung vorgedruckt, dass sich ein Häftling im KZ „keine Krankheiten zugezogen“ habe. Weigerte sich ein Häftling dies zu unterschreiben, konnte es bedeuten, dass sie oder er nicht entlassen wurde.