Johann Bos wurde wegen verbotener „Tauschgeschäfte“ drei Tage lang das Mittagessen entzogen, er durfte vier Wochen nicht rauchen und musste an fünf Tagen Strafarbeit leisten. Die Strafverfügung wurde 1940 im KZ Flossenbürg ausgestellt. Schwere körperliche Bestrafungen wie Schläge wurden auf diesem Dokument nicht aufgeführt, waren aber möglich.