Häftlings-Personal-Karten wurden selbst noch angelegt, wenn die Person vom Transport so geschwächt war, dass er oder sie nicht mehr ansprechbar war, oder wenn sie bereits tot eingeliefert wurde. In den Arolsen Archives haben sich solche Karten für Personen erhalten, die von Auschwitz in die KZ Buchenwald und Dachau gebracht wurden. Oft waren nicht einmal ihre Namen bekannt. Auf den Häftlings-Personal-Karten finden sich Anmerkungen wie „vernehmungsunfähig“, „unbekannter Tote“ oder „während des Transportes verstorben“.