Häftlingspersonalbögen wurden selbst noch angelegt, wenn die Person vom Transport so geschwächt war, dass er oder sie nicht mehr ansprechbar war, oder wenn sie bereits tot eingeliefert wurde. In den Arolsen Archives haben sich solche Bögen für Personen erhalten, die von Auschwitz in die KZ Buchenwald und Dachau gebracht wurden. Oft waren nicht einmal ihre Namen bekannt. Stattdessen notierten die Häftlingsschreiber die Häftlingsnummer aus Auschwitz, die Ankunft im Lager und die Nummer, die ihnen im KZ Buchenwald beziehungsweise im KZ Dachau zugeordnet wurde. Auf den Bögen finden sich Anmerkungen wie „vernehmungsunfähig“, „unbekannter Tote“ oder „tot eingeliefert von KL Auschwitz“.