In den Hauptlagern waren die Arbeitseinsatzführer für die Aktualisierung der Hollerith-Karten verantwortlich. In einem Schreiben vom Oktober 1944 gab der Kommandant des KZ Natzweiler daher die Anweisung an die Außenlager, dass Häftlinge mit ihrem „genaue[n] Beruf angegeben“ werden sollten. Veränderungen wie die Verlegung in ein anderes Arbeitskommando oder der Tod des Häftlings mussten wöchentlich an den Arbeitseinsatz im Hauptlager gemeldet werden.