IRO-Mitarbeiter*innen in Würzburg unterschrieben im Oktober 1949 ein Certificate of Eligibility für Alexander Meyer. Damit bescheinigten sie, dass er unter das IRO Mandat fiel. Er war aber nicht berechtigt (eligible), in einem DP-Camp zu leben.
In der Britischen Besatzungszone gab es auch ein Certificate of Eligibilty. Darauf markierte der eligibility officer unter Punkt 15 den Umfang der Unterstützung.