Die Anweisung legt unter anderem fest, dass für die Registrierung von unaccompanied children spezielle Mitarbeiter*innen verantwortlich sein sollten, die sich mit Kindern auskannten. Laut UNRRA waren Frauen vorzuziehen; aber auch Männer konnten die Aufgabe übernehmen, wenn sie Erfahrungen mit Kindern hatten. Wichtig war auch, dass die Kinder möglichst in ihrer Muttersprache befragt werden sollten.