Die Vermögensverwertungsstelle legte zu allen deportierten Berliner Jüdinnen und Juden eine Akte an. Darin war unter anderem die achtseitige Vermögenserklärung eingeheftet, auf der die Betroffenen selbst angeben mussten, was sie besaßen. Genau wurde nach der Anzahl der Stühle, Papierkörbe, Lexika, Badezimmervorleger und eingeweckten Vorräte gefragt. In der Akte von Getrud Kleinschmidt sind auch Schreiben der Wiedergutmachungsämter von Berlin aus den 1960er Jahren enthalten.