Zweisprachige Abschrift der „Pflichten der Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums während ihres Aufenthaltes im Reich“. Das vom Reichssicherheitshauptamt (RSHA) herausgegebene Merkblatt durfte den polnischen Zwangsarbeiter*innen nur vorgelesen, nicht aber mitgegeben werden. Nach der Belehrung war es den Pol*innen sogar verboten, darüber zu schreiben oder auch nur zu sprechen.