Die rassistischen und diskriminierenden „Allgemeinen Bestimmungen über Anwerbung und Einsatz von Arbeitskräften aus dem Osten“ vom 20. Februar 1942 wurden auch „Ostarbeiterlasse“ genannt. Sie waren nach dem Vorbild der „Polenerlasse“ vom März 1940 gestaltet, schränkten das Leben und die Bewegungsfreiheit der sowjetischen Zivilarbeiter*innen aber viel stärker ein. Sie mussten demnach in isolierten, bewachten Lagern leben, die sie nur zum Arbeitseinsatz verlassen durften.