Jüdinnen und Juden durften in den Niederlanden nur bei jüdischen Händlern einkaufen. Es gab spezielle Sperren, so dass die jüdischen Geschäfte weiterbetrieben werden durften. Abraham Hes erhielt die „Sperre“ mit der Nummer 96.871 und durfte sein Fischgeschäft (Lok Z Vischlokaal) zunächst weiterbetreiben. Am 6. Juli 1943 wurde er dennoch ins Vernichtungslager Sobibor deportiert. Je weniger jüdische Einwohner Amsterdam hatte, desto seltener wurden diese Sperren.