Eigentlich galt der DP-Status vor allem für Zivilist*innen. Tatsächlich konnten aber auch befreite Kriegsgefangene (prisoners of war, POWs) eine DP 2 Karte erhalten. Das Memorandum No. 39 in der überarbeiteten Fassung vom April 1945 legte fest, dass ehemalige Kriegsgefangene als DPs galten, wenn sie außerhalb eines Kriegsgefangenenlagers angetroffen wurden. Das galt zum Beispiel für Kriegsgefangene, die die Deutschen zur Zwangsarbeit eingesetzt oder in ein KZ verbracht hatten.
Die Aufnahme von Kriegsgefangenen in DP-Camps hatte ganz praktische Gründe: Die Soldaten wurden nicht erst in ein ehemaliges Kriegsgefangenenlager gebracht, sondern konnten direkt in ein transient camp verlegt werden, von wo aus die Rückkehr in ihre Herkunftsländer organisiert wurde. Die ehemaligen Kriegsgefangenen wechselten dann aber sehr schnell von der Verantwortung der UNRRA in die des Prisoner of War Exchange Branch (PWX Branch). Sie waren also nur kurzzeitig DPs; für diesen Zeitraum sollten sie aber ebenso wie die DPs versorgt werden.