Falls die Karte für ein unaccompanied child ausgefüllt wurde – ein Kind unter 16 Jahren, das ohne Eltern aufgefunden und/oder von den Nationalsozialisten in den besetzten Ländern seinen Eltern weggenommen worden war –, sollten in diesem Feld alle Informationen aufgenommen werden, die es zu dem Kind gab: Namen von Familienmitgliedern, Aufenthaltsorte während des Krieges, etc. Im Idealfall sollte auch die Quelle der Information auf der Karte genannt werden. Bei unbegleiteten Kindern sollte zudem in der oberen linken Ecke der DP 2 Karte der Zusatz unaccompanied (unbegleitet) oder auch unaccompanied–unidentified (unbegleitet–nicht identifiziert) eingetragen werden. Letzteres war der Fall, wenn nicht bekannt war, wie das Kind hieß und woher es stammte. Zusätzlich wurde für die Kinder auch ein Ergänzungsbogen (DP 2-A Formular) ausgefüllt, der sich in den Arolsen Archives oft in den Akten des Kindersuchdiensts erhalten hat.