Arnold Rebane hatte in Genf gegen die Entscheidung des eligibility officers Einspruch eingelegt. Der Prüfungsausschuss (review board) prüfte daraufhin fünf Monate später, ob er doch in den Verantwortungsbereich der IRO fiel. Rebanes Einspruch wurde abgelehnt, weil er deutscher Staatsbürger war. Die Entscheidung trafen die Mitglieder des review boards in diesem Fall auf Grundlage der Dokumente (case-files). In anderen Fällen – wie dem von Marinko Moadic – wurden die Antragsteller*innen auch ausführlich interviewt. Die Entscheidungsschreiben werden in den Arolsen Archives als Originale in einem eigenen Bestand verwahrt (3.2.1.5). Insgesamt hatte das Review Board bis Ende 1951 37.000 Entscheidungen getroffen.