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In den DP-Camps der Britischen und US-amerikanischen Zone füllten UNRRA- und später IRO-Mitarbeiter*innen diesen Ergänzungsbogen für Personen aus, die bei der Registrierung aufgrund ihres Alters oder ihrer Gesundheit keine genauen Angaben zu sich machen konnten. Das war vor allem der Fall bei unaccompanied children (unbegleiteten Kindern), die nach dem Krieg ohne ihre Eltern oder andere Verwandte aufgefunden wurden. Mit Hilfe der Angaben versuchten Mitarbeiter*innen des Kindersuchdiensts, die Kinder zu identifizieren und ihre Angehörigen zu finden.
In den DP-Camps der Britischen und US-amerikanischen Zone füllten UNRRA- und später IRO-Mitarbeiter*innen diesen Ergänzungsbogen für Personen aus, die bei der Registrierung aufgrund ihres Alters oder ihrer Gesundheit keine genauen Angaben zu sich machen konnten. Das war vor allem der Fall bei unaccompanied children (unbegleiteten Kindern), die nach dem Krieg ohne ihre Eltern oder andere Verwandte aufgefunden wurden. Mit Hilfe der Angaben versuchten Mitarbeiter*innen des Kindersuchdiensts, die Kinder zu identifizieren und ihre Angehörigen zu finden.
Fragen und Antworten
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Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?
Einer der wichtigsten Schritte bei der Erstregistrierung in einem DP-Camp der Britischen oder US-amerikanischen Zone war das Ausfüllen der DP 2 Karte. Dabei teilten die DPs ihre Personenangaben mit, die Meldebeamt*innen (registrars) dann auf die Karten schrieben. Jedoch gab es auch Personen, die keine genauen Angaben über sich machen konnten, weil sie zum Beispiel zu jung oder zu krank waren. Darunter waren viele Kinder, die ohne ihre Eltern aufgefunden worden waren. Für diese Personen füllten UNRRA- und später IRO-Mitarbeiter*innen einen Ergänzungsbogen aus, auf dessen Grundlage versucht wurde, sie zu identifizieren und ihre Angehörigen zu finden. Da der Bogen zusammen mit der DP 2 Karte benutzt wurde, heißt er offiziell supplementary record (Ergänzungsbogen oder Zusatzprotokoll) und trägt das Kürzel DP 2/1 oder DP 2-A.
Die Meldebeamt*innen erstellten – laut einer Anweisung – den Ergänzungsbogen in doppelter Ausfertigung. Das Original blieb zunächst zusammen mit der DP 2 Karte im Camp; wechselte der DP in ein anderes Camp, wanderte auch der Ergänzungsbogen mit. Das Duplikat leiteten sie für die Suche nach Verwandten an den zuständigen Suchdienst weiter. Für unaccompanied children, also Kinder, die allein (unbegleitet) angetroffen wurden, gingen die Bögen zwei Wege: Das Original wurde mit ihnen zusammen in spezielle Kinderheime geschickt, die die UNRRA und später die IRO für sie zum Beispiel in Rohlstorf oder in Bad Aibling eingerichtet hatte. Unter Umständen verließ bei einer Emigration der Bogen mit der dazugehörigen Akte zusammen mit dem Kind das Land. Der zweite Bogen ging für Suchzwecke zunächst an die Child Tracing Section des Central Tracing Bureau (CTB). Die Bezeichnung änderte sich über die Jahre, bis schließlich der Child Search Branch (Kindersuchdienst) des International Tracing Service (ITS) für die Suche zuständig war. Spätestens ab Sommer 1948 wurde – zumindest in der US-amerikanischen Zone – der Ergänzungsbogen schließlich in dreifacher Ausfertigung ausgestellt. Das dritte Exemplar erhielten die jeweils zuständigen IRO Area Child Care Officers. Je nachdem, welchen Weg der Bogen ging, nutzten ihn also verschiedene UNRRA- und IRO-Mitarbeiter*innen. Sie aktualisierten die Bögen und trugen neue Informationen zu den Kindern sowie ihre Schritte ein, die sie bei der Suche nach Verwandten unternommen hatten.
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Wann wurde das Dokument verwendet?
Die Registrierung mit DP 2 Karten begann direkt mit der Befreiung der von den Nationalsozialisten besetzten Länder. Allerdings wird der Ergänzungsbogen in der frühsten Arbeitsanweisung vom Juni 1944 – in der die Registrierung mit DP 1, DP 2 und DP 3 Karten genau geregelt ist – nicht erwähnt. Offenbar kamen die Ergänzungsbögen erst etwas später auf, als die Suche ab September 1945 speziell nach Kindern und Jugendlichen in der Britischen und der US-amerikanischen Zone verstärkt wurde. Eine Anweisung aus dem Oktober 1945 beschreibt erstmals, wie die Ergänzungsbögen ausgefüllt werden sollten.
Nachdem die IRO die aktive Suche 1951 beendet hatte, entstanden keine neuen Ergänzungsbögen mehr. Allerdings wurden die Akten, in denen die Bögen eingelegt waren, weiterverwendet. Bis heute werden die Kindersuchakten von Mitarbeiter*innen der Arolsen Archives bei Anfragen genutzt. Ein Schicksal wird auch in der Ausstellung „Ein Denkmal aus Papier“ geschildert.
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Wofür wurde das Dokument genutzt?
Die Aufgabe des Ergänzungsbogens wird im offiziellen Titel des Dokuments deutlich: Supplementary record for identifying and tracing special categories of displaced persons (Ergänzungsbogen für die Identifizierung und die Suche von speziellen Kategorien von DPs). Die Bögen sollten also bei der Registrierung von Personen benutzt werden, die keine verlässlichen Informationen über sich selbst geben konnten. Das waren zum Beispiel NS-Überlebende, die aufgrund ihres Alters oder ihres körperlichen und seelischen Zustands nicht sagen konnten, wer sie waren.
Besonders galt dies aber für die sogenannten unaccompanied children, also Kinder und Jugendliche unter 18 beziehungsweise 16 Jahren, die die Alliierten ohne ihre leiblichen Eltern aufgefunden hatten. Viele von ihnen waren von den Nationalsozialisten zur Zwangsarbeit nach Deutschland und in die besetzten Gebiete verschleppt worden. Von den Zwangsarbeiter*innen waren allein 1,5 Millionen unter 18 Jahre alt. Eine andere große Gruppe der unaccompanied children waren Kinder, die die Nationalsozialisten ihren Familien weggenommen hatten, um sie in Deutschland zur Adoption freizugeben. Die sogenannte Germanisierung betraf Zehntausende Kinder, vor allem aus dem Baltikum und aus Polen, aber auch aus Russland, den Niederlanden oder Jugoslawien. Bis heute ist die genaue Zahl unbekannt, weil die Nationalsozialisten in großem Stil die Beweise zu vernichten versuchten und daher von einer großen Dunkelziffer ausgegangen wird. Die UNRRA suchte ab dem Sommer 1945 gezielt nach diesen „geraubten Kindern“ in deutschen Familien und Heimen, um sie ihren leiblichen Eltern zurückzugeben. Als unaccompanied children wurden auch die Kinder bezeichnet, die nach Kriegsende in DP-Camps geboren wurden, deren Eltern aber gestorben waren oder aus verschiedenen Gründen nicht für sie sorgen konnten beziehungsweise wollten. Letzteres war oft der Fall, wenn die Kinder aus einer unehelichen Beziehung stammten oder die Eltern nach Jahren der Verfolgung erkrankten oder schlicht mit der Versorgung der Kinder überfordert waren. Zudem gab es – wenn auch nur sehr wenige – jüdische Kinder und Jugendliche, die den Holocaust in Verstecken oder in den KZ überlebt hatten. In besonderen Kinderzentren mit Kindergärten und Schulen sollten die unaccompanied children versorgt, identifiziert und auf ihre Rückkehr vorbereitet werden. In vielen Fällen ließen sich jedoch keine Verwandten finden. Kleine Kinder wurden dann in Heime ihres Herkunftslands gegeben. Ältere Kinder ab 16 Jahren sollten hingegen selbst entscheiden dürfen, ob sie zurückkehren oder auswandern wollten.
Um die Suche nach Verwandten zu beginnen, mussten die UNRRA- und später IRO-Mitarbeiter*innen für jedes Kind einen Ergänzungsbogen erstellen. Laut einer genauen Anweisung sollten sie zwar umgehend die DP 2 Karte des Kindes ausfüllen, aber für den Ergänzungsbogen konnten sie sich Zeit nehmen, um ein Vertrauensverhältnis zu den Kindern und Jugendlichen aufzubauen. Bei alltäglichen Abläufen wie dem Mittagessen oder beim Spielen sollten sie die Kinder beobachten, ob zum Beispiel von ihnen gesungene Lieder oder ihr sonstiges Verhalten Hinweise gaben, aus welchem Land sie stammten. Die Verfasser*innen der Anweisung waren sich darüber bewusst, dass kleine Kinder keine Erinnerungen mehr hatten, und dass ältere Jugendliche mit ihren Verfolgungserfahrungen sich weigern konnten, Informationen über ihre Familien preiszugeben. Alle Informationen, die sie durch Gespräche mit den Kindern und aus Beobachtungen gesammelt hatten, notierten UNRRA- und später IRO-Mitarbeiter*innen auf den Ergänzungsbögen. Dabei waren sie angehalten, alles aufzuschreiben, auch wenn es zunächst unwichtig erschien.
Die Mitarbeiter*innen der Child Tracing Section (Kindersuchdienst) des Central Tracing Bureau beziehungsweise ab Februar 1947 die zuständigen Stellen in den einzelnen Besatzungszonen legten – neben einer Karte für die Kindersuchkartei (master index oder child search index) – dann eine Akte mit dem Ergänzungsbogen an. Auf den Bögen notierten sie die weiteren Schritte, die sie bei der Suche unternahmen. Ab April 1948 nutzten dann die Mitarbeiter*innen des erneut zentralisierten Child Search Branch des ITS in Esslingen die Akten. Nachdem die aktive Suche eingestellt worden war, gingen die Ergänzungsbögen zusammen mit den Akten an den neu eingerichteten Child Tracing Branch beziehungsweise die Child Tracing Section des ITS in Arolsen über. Dort werden sie heute noch bei Anfragen durchgesehen.
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Wie häufig ist das Dokument?
Wie viele Ergänzungsbögen heute in den Arolsen Archives insgesamt verwahrt werden, ist nicht bekannt. Es ist leider auch nicht klar, wie viele Bögen es überhaupt gegeben hat. Hier gibt es nur einen Hinweis aus einem Brief des Central Tracing Bureau. Demnach wurden im Dezember 1945 allein 3000 Ergänzungsbögen an das Hauptquartier der UNRRA geschickt. Der Bogen muss aber weitaus häufiger gewesen sein, denn es gab in Deutschland fast 13.000 Kinder unter UNRRA-Aufsicht. Die Bögen sind in den Arolsen Archives vor allem in den Akten des Kindersuchdiensts (Bestand 6.3.2.1) erhalten. Allerdings ist nicht in allen dieser 65.000 Akten ein Ergänzungsbogen eingelegt.
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Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?
Falls Sie zusätzliche Informationen zu diesen Bögen haben, freuen wir uns über Informationen unter eguide@arolsen-archives.org. Neue Erkenntnisse können jederzeit in den e-Guide eingebaut und so allen zugänglich gemacht werden.
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