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F-9-460Feld zwischen für und Arbeitskräfteaus dem altrussischen GebietStempel „Inhaber ist … berechtigt"Stempel kyrillische SchriftFingerabdrückeUnterschrift links vom FotoFoto50.000 8.42Rückseite/Raum für Eintragungen des WirtschaftsamtsRückseite/Raum für Vermerke des ArbeitsamtsRückseite/Datumsstempel und Stempel Library Catalogue Innenseite links „Diese Arbeitskarte … ungültig“Innenseite links „Grauzettel“Innenseite Text rechts

Zivile Zwangsarbeiter*innen erhielten Arbeitskarten, um sich bei polizeilichen Kontrollen ausweisen zu können. Mit Foto und Fingerabdrücken funktionierten die Arbeitskarten wie Personalausweise, die die zivilen Zwangsarbeiter*innen immer bei sich tragen mussten.

Arbeitskarten liegen in verschiedenen Varianten vor, zum Beispiel eine allgemeine mit dem Aufdruck „für ausländische Arbeitskräfte“. Die Karten wurden aber auch an die Gruppen angepasst, die im Laufe des Kriegs zur Zwangsarbeit ins Deutsche Reich verschleppt wurden. So gab es zunächst spezielle Arbeitskarten für polnische und später auch für sowjetische Zivilarbeiter*innen. Arbeitskarten waren nur mit dem darin eingeklebten Arbeitserlaubnispapier gültig.

Zivile Zwangsarbeiter*innen erhielten Arbeitskarten, um sich bei polizeilichen Kontrollen ausweisen zu können. Mit Foto und Fingerabdrücken funktionierten die Arbeitskarten wie Personalausweise, die die zivilen Zwangsarbeiter*innen immer bei sich tragen mussten.

Arbeitskarten liegen in verschiedenen Varianten vor, zum Beispiel eine allgemeine mit dem Aufdruck „für ausländische Arbeitskräfte“. Die Karten wurden aber auch an die Gruppen angepasst, die im Laufe des Kriegs zur Zwangsarbeit ins Deutsche Reich verschleppt wurden. So gab es zunächst spezielle Arbeitskarten für polnische und später auch für sowjetische Zivilarbeiter*innen. Arbeitskarten waren nur mit dem darin eingeklebten Arbeitserlaubnispapier gültig.

Hintergrundinformationen über Dokumente zu Zwangsarbeiter*innen

Weitere Beispiele

Fragen und Antworten

  • Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?

    Grundsätzlich lagen die Vordrucke der Arbeitskarten bei den Arbeitsämtern. Die dortigen Mitarbeiter*innen klebten bei der Erstausstellung der Arbeitskarte das Arbeitserlaubnispapier ein. Damit machten sie deutlich, in welchem Betrieb die Person Zwangsarbeit leisten musste. Sie schickten die Arbeitskarten dann an die für den Ort zuständige Polizeidienststelle. Die zivilen Zwangsarbeiter*innen waren verpflichtet, sich dort nach ihrer Ankunft in der Gemeinde oder der Stadt zu melden. Bevor sie von Mitarbeiter*innen der Polizeidienststelle ihre Arbeitskarten erhielten, wurden sie fotografiert und ihre Fingerabdrücke wurden abgenommen. Gleichzeitig wurden auch Karten für die Kartei der Ausländerpolizei und das Reichssicherheitshauptamt angelegt.

    Es gab aber auch die Möglichkeit, dass Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter und Polizeidienststellen die ausländischen Zivilarbeiter*innen bereits bei ihrer Ankunft in den Durchgangslagern registrierten und die Arbeitskarten ausstellten. Dies war vor allem bei zivilen Zwangsarbeiter*innen der Fall, die in großen Sammeltransporten aus Polen und der Sowjetunion ins Deutsche Reich verschleppt wurden. Seit Februar 1944 gab es in über 40 Durchgangslagern im Deutschen Reich eigene Zweigstellen der Kreispolizeibehörden.

  • Wann wurde das Dokument verwendet?

    Die ersten Regelungen stammen aus einer Verordnung über Arbeitskarten für ausländische Arbeiter*innen vom März 1940. Rückwirkend sollten auch alle Pol*innen eine Arbeitskarte erhalten, die seit dem 1. September 1939, also seit Kriegsbeginn, im Deutschen Reich arbeiteten bzw. dorthin zur Zwangsarbeit verschleppt worden waren. Im Laufe des Krieges und mit zunehmender Ausweitung des Zwangsarbeitereinsatzes wurden die Vordrucke für Arbeitskarten immer wieder angepasst. Die Arbeitskarten blieben bis zum Kriegsende das wichtigste Ausweisdokument für zivile Zwangsarbeiter*innen.

  • Wofür wurde das Dokument genutzt?

    Zivile Zwangsarbeiter*innen benötigten die Arbeitskarte, um sich außerhalb der Sammelunterkünfte und ihrer Arbeitsplätze ausweisen zu können. Je nach Nationalität und „Volkszugehörigkeit“ galten für sie unterschiedliche Regeln, wann sie sich wo aufhalten durften. Die Arbeitskarten ermöglichten es der Polizei, bei Kontrollen schnell festzustellen, ob der oder die zivile Zwangsarbeiter*in gegen eine dieser Regelungen verstieß. So durften polnische Zivilarbeiter*innen zum Beispiel die Stadt nicht verlassen, in der sie Zwangsarbeit leisten mussten. Ebenso galt für sie ein nächtliches Ausgehverbot und sie durften öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrräder nur mit einer polizeilichen Genehmigung nutzen. Sowjetische Zivilarbeiter*innen durften sich bis Dezember 1942 sogar nur in den Sammelunterkünften, wo sie meist in Baracken untergebracht waren, oder an ihrem Arbeitsplatz aufhalten.

    Aus diesem Grund war es für die Polizei wichtig, dass die Arbeitskarten und vor allem die darin enthaltenen Arbeitserlaubnispapiere immer aktuell waren. Wies das Arbeitsamt zivilen Zwangsarbeiter*innen einen neuen Arbeitsplatz zu, so wurde für sie ein neues Arbeitserlaubnispapier ausgestellt und dieses in der Arbeitskarte über die alte und nun ungültige Bescheinigung geklebt. Die Arbeitskarten von zivilen Zwangsarbeiter*innen, die verstarben oder in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt wurden, gingen an die zuständigen Arbeitsämter zurück.

  • Wie häufig ist das Dokument?

    Theoretisch besaßen alle zivilen Zwangsarbeiter*innen im Deutschen Reich eine Arbeitskarte. Obwohl es also Millionen Arbeitskarten gegeben haben muss, ist nur ein kleiner Teil erhalten geblieben. Das liegt vor allem daran, dass die zivilen Zwangsarbeiter*innen sie bei sich trugen. Einige der befreiten Zivilarbeiter*innen nahmen die Arbeitskarten daher mit, als sie in ihre Herkunftsländer zurückkehrten. Andere ließen sie zurück oder zerstörten sie bewusst, um nicht mehr an die Zeit ihrer Zwangsarbeit erinnert zu werden beziehungsweise aus Sorge, bei der Rückkehr in die Herkunftsländer bei einer Kontrolle der Kollaboration beschuldigt zu werden.

    Wie viele Arbeitskarten genau in den Arolsen Archives verwahrt werden, kann nicht gesagt werden. Einige Arbeitskarten kamen als Teil der Effekten aus den KZ Dachau und Neuengamme nach Arolsen. Zivile Zwangsarbeiter*innen, die mit KZ-Haft bestraft wurden, mussten die Arbeitskarten zusammen mit ihren übrigen Besitztümern bei der Ankunft im Lager abgeben. Die meisten Arbeitskarten kamen jedoch erst als Scans oder Mikroverfilmungen von Firmen-, Stadt- und Gemeindearchiven ab den 1980er Jahren zum International Tracing Service (ITS), der Vorgängerorganisation der Arolsen Archives. Die ITS-Mitarbeiter*innen sammelten die Arbeitskarten nicht in einer eigenen Kartei, sondern legten sie zusammen mit anderen Dokumenten alphabetisch sortiert in die 4,2 Millionen Dokumente umfassende Kriegszeitkartei (Bestand 2.2.2.1) ein. Moderne Computertechnik wird in naher Zukunft aber eine Antwort finden: Die sogenannte Clustering-Technik ermöglicht es, die Arbeitskarten – ebenso wie andere Dokumente – zu erkennen und die Karten gleichen Typs virtuell zusammenzuführen. Es sind aber bei weitem nicht die Arbeitskarten aller zivilen Zwangsarbeiter*innen erhalten geblieben.

  • Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?

    Der Begriff Arbeitskarte wird heute fälschlicherweise für eine Vielzahl von verschiedenen Karten benutzt. Arbeitserlaubnispapiere, die in die Arbeitskarten eingeklebt wurden, werden beispielsweise häufig als Arbeitskarten bezeichnet. Manchmal werden aber auch Ausweise, die Firmen für ihre Arbeitnehmer*innen ausstellten, Arbeitskarten genannt.

    Falls Sie weitere Hinweise zu diesem Dokument haben, freuen wir uns über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Die Dokumentenbeschreibungen im e-Guide werden regelmäßig erweitert – und das gelingt am besten durch das gemeinsame Zusammentragen von Wissen.

     

     

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