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1944/46Finanzamt MoabitSteueramtLinke Spalte, Familienname bis Volkszugehörigkeit:Spalte GlaubensbekenntnisI. Steuergruppe und FamilienstandII. SozialausgleichsabgabepflichtigIII. untere Hälfte Gesamte Rückseite/ IV und V

Zivile Zwangsarbeiter*innen erhielten – anders als KZ-Häftlinge und Kriegsgefangene – einen Lohn für ihre Arbeit. Dieser war allerdings gestaffelt: Während vor allem nord- und westeuropäische Zivilarbeiter*innen von Anfang an denselben Lohn erhielten wie deutsche Arbeiter*innen, war der von polnischen und sowjetischen lange Zeit deutlich geringer.

Mit wenigen Ausnahmen – zum Beispiel verheirateten Slowak*innen, deren Ehepartner nicht im Deutschen Reich lebten – mussten alle zivilen Zwangsarbeiter*innen auf ihren Lohn Steuern zahlen. Anfangs waren nur die sowjetischen Zivilarbeiter*innen davon ausgenommen. Später wurden aber auch von ihren Löhnen Beträge für die Steuer einbehalten. Um die Lohnsteuer zu berechnen, gab es die Lohnsteuerkarten. Diese können sich in ihrem Aussehen leicht voneinander unterscheiden, je nachdem wo sie ausgegeben wurden.

Zivile Zwangsarbeiter*innen erhielten – anders als KZ-Häftlinge und Kriegsgefangene – einen Lohn für ihre Arbeit. Dieser war allerdings gestaffelt: Während vor allem nord- und westeuropäische Zivilarbeiter*innen von Anfang an denselben Lohn erhielten wie deutsche Arbeiter*innen, war der von polnischen und sowjetischen lange Zeit deutlich geringer.

Mit wenigen Ausnahmen – zum Beispiel verheirateten Slowak*innen, deren Ehepartner nicht im Deutschen Reich lebten – mussten alle zivilen Zwangsarbeiter*innen auf ihren Lohn Steuern zahlen. Anfangs waren nur die sowjetischen Zivilarbeiter*innen davon ausgenommen. Später wurden aber auch von ihren Löhnen Beträge für die Steuer einbehalten. Um die Lohnsteuer zu berechnen, gab es die Lohnsteuerkarten. Diese können sich in ihrem Aussehen leicht voneinander unterscheiden, je nachdem wo sie ausgegeben wurden.

Hintergrundinformationen über Dokumente zu Zwangsarbeiter*innen

Weitere Beispiele

Fragen und Antworten

  • Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?

    Mitarbeiter*innen der zuständigen Steuerämter stellten die Lohnsteuerkarten für alle im Bezirk beschäftigten Arbeitnehmer*innen aus. Auch ausländische Zivilarbeiter*innen erhielten eine solche Karte. Diese war bei den Firmen hinterlegt, wo Mitarbeiter*innen der Personal- oder Finanzabteilungen die Informationen benötigten, um die Steuerabgaben und den Lohn zu berechnen. Die Lohnsteuerkarten mussten nach Ablauf einer zumeist jährlichen Frist an die zuständigen Finanzämter zurückgeschickt werden. Auch im Fall der Lohnsteuerkarten wurde also dasselbe Verfahren mit den gleichen Dokumenten genutzt wie bei deutschen Arbeitnehmer*innen.

  • Wann wurde das Dokument verwendet?

    Lohnsteuerkarten waren typische Formulare für alle im Deutschen Reich beschäftigten Arbeitnehmer*innen. Fast alle zivilen Zwangsarbeiter*innen unterlagen in der gesamten Zeit der Lohnbesteuerung. Nur sowjetische Zivilarbeiter*innen waren bis 1944 davon ausgenommen. Zudem gab es eine Sonderregel für verheiratete Dän*innen, Slowak*innen, Ungar*innen und Zivilarbeiter*innen aus dem Protektorat Böhmen und Mähren. Sie mussten in ihren Herkunftsländern Lohnsteuer zahlen, wenn ihre Ehepartner*innen dort lebten.

  • Wofür wurde das Dokument genutzt?

    Wie hoch der Lohn war, den zivile Zwangsarbeiter*innen erhielten, und wie viel Steuern ihnen davon abgezogen wurden, änderte sich im Laufe des Zweiten Weltkriegs immer wieder. Dabei hing die Höhe des Lohnes und der abgezogenen Steuern vor allem davon ab, woher die zivilen Zwangsarbeiter*innen kamen beziehungsweise welche Nationalität sie besaßen.

    Theoretisch gab es eine gesetzliche Lohngleichheit zwischen deutschen und ausländischen Arbeiter*innen. Das heißt, dass „[a]usländische Arbeitskräfte […] nicht zu günstigeren Lohn- und Arbeitsbedingungen eingestellt und beschäftigt werden [durften], als […] vergleichbare deutsche Arbeitskräfte“ (Handbuch für die Dienststellen des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz und die interessierten Reichsstellen im Großdeutschen Reich und in den besetzten Gebieten, Berlin 1944, Bd. 1, S. 117). Was auf dem Papier fair klang, war es in Wirklichkeit nicht. Diese Regelung galt anfangs nur für westeuropäische Zivilarbeiter*innen. Die große Mehrheit der polnischen und vor allem der sowjetischen Zivilarbeiter*innen erhielt vor allem in den ersten Kriegsjahren grundsätzlich einen geringeren Lohn, von dem dann auch noch Beiträge und Extrasteuern abgezogen wurden. Von Sonderzahlungen zum Beispiel für Sonntagsarbeit oder Familienzulagen waren sie lange bewusst ausgeschlossen. Polnischen und sowjetischen Zivilarbeiter*innen wurden zudem bis zu 1,50 Reichsmark pro Tag für die Verpflegung und Unterbringung in den Sammelunterkünften abgezogen. Sie bekamen letztlich nur einen kleinen Teil des ohnehin geringen Lohns ausgezahlt, der Rest wurde einbehalten. Bis Kriegsende änderten sich die Regelungen immer wieder und auch sowjetische Zivilarbeiter*innen erhielten mehr Lohn ausbezahlt. Dennoch blieb ihre finanzielle Situation schwierig.

    Für fast alle ausländischen Zivilarbeiter*innen galt ebenso wie für deutsche Arbeitnehmer*innen neben der Pflicht zur Sozialversicherung auch die Pflicht zur Zahlung der Lohnsteuer. Firmen, die zivile Zwangsarbeiter*innen beschäftigten, mussten daher vom Lohn einen festgelegten Betrag einbehalten und diesen an das zuständige Finanzamt überweisen. Wie hoch die Lohnsteuerabgaben waren, gaben die von den Steuerämtern ausgestellten Lohnsteuerkarten vor, auf denen die Steuergruppe der Person eingetragen war. Deutsche Arbeitnehmer*innen erhielten die Lohnsteuerkarte von dem ausstellenden Steueramt und gaben sie bei ihren Arbeitgeber*innen ab. Beendeten sie die Tätigkeit dort vor Jahresende, erhielten sie die Karte zurück, um sie bei neuen Arbeitgeber*innen abgeben zu können. Leider ist bisher noch unklar, ob zivile Zwangsarbeiter*innen die Lohnsteuerkarten auch persönlich von den ausstellenden Steuerämtern erhielten oder ob diese die Karten direkt an die Firmen schickten. Es ist auch noch nicht bekannt, ob Firmen die Karten untereinander verschickten, wenn die Arbeitsämter die zivilen Zwangsarbeiter*innen einer anderen Arbeitsstelle zuwiesen. Sicher ist jedoch, dass die Karten bei den Firmen für den angegebenen Zeitraum – meist ein Jahr – blieben und dann an die Finanzämter geschickt wurden.

    Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren Lohnsteuerkarten auch für die Klärung der Schicksale von zivilen Zwangsarbeiter*innen wichtig. Auf Befehl der Alliierten mussten Ämter und Firmen Dokumente von ausländischen Zivilarbeiter*innen wie die Lohnsteuerkarten abgeben.

  • Wie häufig ist das Dokument?

    Die Finanzämter stellten für fast alle zivilen Zwangsarbeiter*innen mindestens eine Lohnsteuerkarte aus. Da diese nur für einen gewissen Zeitraum gültig war – meist für ein Jahr – existierten für zivile Zwangsarbeiter*innen, die über einen längeren Zeitraum Zwangsarbeit leisten mussten, auch mehrere Karten. Die Lohnsteuerkarten mussten aber innerhalb einer gewissen Frist an die Finanzämter geschickt werden. So lagen immer nur die aktuellen Karten bei den Firmen. Diese blieben nach Kriegsende in den Betrieben zurück, wurden zerstört oder kamen teilweise in Archive.

    In den Arolsen Archives liegen die Lohnsteuerkarten nur vereinzelt vor. Da die Karten nicht in einer eigenen Kartei gesammelt wurden, sondern alphabetisch in die 4,2 Millionen Dokumente umfassende Kriegszeitkartei (Bestand 2.2.2.1) einsortiert sind, kann nicht gesagt werden, wie viele Lohnsteuerkarten in Arolsen verwahrt werden. Moderne Computertechnik wird in naher Zukunft aber eine Antwort finden: Die sogenannte Clustering-Technik ermöglicht es, die Lohnsteuerkarten – ebenso wie andere Dokumente – zu erkennen und die Karten gleichen Typs virtuell zusammenzuführen. Es sind bei weitem aber nicht die Lohnsteuerkarten aller zivilen Zwangsarbeiter*innen erhalten geblieben.

  • Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?

    Auf den Lohnsteuerkarten finden sich nur wenige Angaben und es ist meist nicht zu erkennen, in welchem Betrieb die Person Zwangsarbeit leisten musste. Ergiebiger sind die Lohnstammkarten, auf denen das Eintritts- und Austrittsdatum vermerkt ist und von denen sich auch sagen lässt, bei welcher Firma sie geführt wurden. Lohnsteuerkarten weisen diese Angaben nicht auf.

    Falls Sie weitere Hinweise zu diesem Dokument haben, freuen wir uns über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Die Dokumentenbeschreibungen im e-Guide werden regelmäßig erweitert – und das gelingt am besten durch das gemeinsame Zusammentragen von Wissen.

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