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Mitglieder- und Leistungskarte

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Arbeitgeber*innen mussten die bei ihnen beschäftigten zivilen Zwangsarbeiter*innen bei einer Krankenkasse anmelden. Dafür mussten diese einen Teil ihres Lohns als Beitrag zahlen und waren theoretisch im Krankheitsfall versichert. In der Realität sah die medizinische Behandlung – je nach Nationalität der zivilen Zwangsarbeiter*innen – jedoch sehr unterschiedlich aus. Vielfach blieb die Versorgung weit hinter den Leistungen für Deutsche zurück.

Die Krankenkassen erstellten für alle bei ihnen Versicherten jeweils eine Mitglieder- und Leistungskarte. Die verschiedenen Krankenkassen nutzten dabei unterschiedliche Vordrucke, die in der Farbe und der Aufteilung der Felder variieren. Sie sehen auf den ersten Blick zwar verschieden aus, enthalten aber fast immer dieselben Informationen.

Arbeitgeber*innen mussten die bei ihnen beschäftigten zivilen Zwangsarbeiter*innen bei einer Krankenkasse anmelden. Dafür mussten diese einen Teil ihres Lohns als Beitrag zahlen und waren theoretisch im Krankheitsfall versichert. In der Realität sah die medizinische Behandlung – je nach Nationalität der zivilen Zwangsarbeiter*innen – jedoch sehr unterschiedlich aus. Vielfach blieb die Versorgung weit hinter den Leistungen für Deutsche zurück.

Die Krankenkassen erstellten für alle bei ihnen Versicherten jeweils eine Mitglieder- und Leistungskarte. Die verschiedenen Krankenkassen nutzten dabei unterschiedliche Vordrucke, die in der Farbe und der Aufteilung der Felder variieren. Sie sehen auf den ersten Blick zwar verschieden aus, enthalten aber fast immer dieselben Informationen.

Hintergrundinformationen über Dokumente zu Zwangsarbeiter*innen

Weitere Beispiele

Fragen und Antworten

  • Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?

    Die Mitarbeiter*innen der Krankenkassen legten für jedes Mitglied – also sowohl für deutsche Versicherte als auch für zivile Zwangsarbeiter*innen – eine Mitglieder- und Leistungskarte an. Sie notierten darauf neben den persönlichen Daten vor allem Krankheitstage, Diagnosen und medizinische Behandlungen, die Ärzte und Krankenhäuser ihnen meldeten. Die Karten blieben bei den Krankenkassen hinterlegt.

  • Wann wurde das Dokument verwendet?

    Mitglieder- und Leistungskarten sind typische Dokumente von deutschen Krankenkassen. Es gab sie für alle Versicherten bereits vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten und sie wurden auch nach Kriegsende fortgeführt.

  • Wofür wurde das Dokument genutzt?

    Mit den Mitglieder- und Leistungskarten behielten die Mitarbeiter*innen der Krankenkassen den Überblick über die bei ihnen Versicherten und deren medizinische Behandlungen. Für die Verwaltung notierten sie die persönlichen Angaben der Versicherten auf der Karte: Neben Name und Anschrift waren dies die Arbeitgeber*innen und der Beginn der Versicherung (Eintrittsdatum). Erkrankte die Person, trugen sie zum einen die Krankheit und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein und zum anderen, welche Behandlungen (Leistungen) die Krankenkasse bezahlt hatte. Die Krankenkassen hatten auf den Karten übersichtlich alle Informationen zu einer Person erfasst. Die Angaben nutzten sie unter anderem auch für das Erstellen von Statistiken.

    Nach Ende des Zweiten Weltkriegs waren die Dokumente der Krankenkassen auch für die Schicksalsklärung wichtig. Im Rahmen der Ausländersuchaktion mussten Firmen, Behörden, Versicherungen und andere Stellen auf Befehl der Alliierten auch Originaldokumente wie die Mitglieder- und Leistungskarten abgeben. Diese konnten Auskunft über zivile Zwangsarbeiter*innen geben, die sich ab 1939 im Deutschen Reich aufgehalten hatten beziehungsweise dorthin verschleppt worden waren.

  • Wie häufig ist das Dokument?

    Die Krankenkassen stellten für alle bei ihnen Versicherten eine Mitglieder- und Leistungskarte aus. Es muss also Millionen Karten dieser Art für zivile Zwangsarbeiter*innen gegeben haben. Allerdings sind bei weitem nicht alle erhalten geblieben.

    Die Mitlieder- und Leistungskarten, die zum International Tracing Service (ITS), der Vorgängerorganisation der Arolsen Archives, kamen, stellen daher eher Ausnahmen als die Regel dar. Da ITS-Mitarbeiter*innen die Karten zudem alphabethisch in die 4,2 Millionen Dokumente umfassende Kriegszeitkartei (Bestand 2.2.2.1) einsortierten und damit die zusammenhängenden Karteien auflösten, ist leider nicht bekannt, wie viele Mitglieder- und Leistungskarten in Arolsen erhalten geblieben sind. Daher kann oft auch nicht gesagt werden, von welcher Krankenkasse die Karten stammen. Moderne Computertechnik wird in naher Zukunft zumindest eine Antwort auf die Frage nach der Häufigkeit finden: Die sogenannte Clustering-Technik ermöglicht es, die Mitglieder- und Leistungskarten – ebenso wie andere Dokumente – zu erkennen und die Karten gleichen Typs virtuell zusammenzuführen.

  • Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?

    Auf dem Papier klang es fair: Alle zivilen Zwangsarbeiter*innen waren krankenversichert, selbst die zunächst ausgenommenen polnischen und sowjetischen Zivilarbeiter*innen. Im Krankheitsfall waren sie also theoretisch abgesichert und die Kosten für Arztbesuche, medizinische Behandlungen und Medikamente sollten übernommen werden. Bei bestimmten Gruppen – vorwiegend Menschen aus mit dem Deutschen Reich verbündeten Staaten – waren sogar die Familien in den Herkunftsländern mitversichert, etwa bei italienischen, ungarischen, rumänischen, belgischen oder dänischen Zivilarbeiter*innen. Die zivilen Zwangsarbeiter*innen mussten dafür einen Teil ihres Lohns für die Krankenversicherung abgeben. Allerdings hing die tatsächliche medizinische Behandlung stark von der Nationalität der zivilen Zwangsarbeiter*innen ab. Westeuropäische Zivilarbeiter*innen erhielten gemäß der NS-Ideologie eine ähnliche medizinische Behandlung wie deutsche Patient*innen. Zivile Zwangsarbeiter*innen aus Mittel- und Osteuropa bekamen – wenn überhaupt – nur eine medizinische Grundversorgung. Vor allem sowjetische Zivilarbeiter*innen waren von einer ausreichenden medizinischen Behandlung ausgeschlossen.

    Grundsätzlich waren – insbesondere die polnischen und sowjetischen – zivilen Zwangsarbeiter*innen einem hohen Krankheitsrisiko ausgesetzt. Aufgrund der mangelnden Hygiene während der langen Transporte ins Deutsche Reich, kamen viele von ihnen bereits mit Läusen und anderen Krankheiten in den Durchgangslagern und Sammelunterkünften an. Krankheiten konnten sich in den oft schlecht ausgestatteten und häufig überbelegten Wohnbaracken der Lager schnell verbreiten. Zivile Zwangsarbeiter*innen waren zudem an ihren Arbeitsplätzen vielen Gefahren ausgesetzt. Der Umgang mit gefährlichen Materialien ohne ausreichende Schutzbekleidung sowie die Schwäche und Unkonzentriertheit durch die unzureichende Versorgung mit Lebensmitteln führten zu vielen Unfällen.

    Generell war die medizinische Behandlung in vielen Fällen auf die kurzfristige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ausgerichtet. Kranke oder schwangere Zivilarbeiter*innen wurden in den ersten Jahren in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt, wenn sie länger als zwei beziehungsweise drei Wochen (ab Februar 1944 acht Wochen) arbeitsunfähig waren. Doch auch die medizinische Versorgung im Deutschen Reich war oft mangelhaft. Es ist beispielsweise belegt, dass Krankenkassen sich weigerten, Behandlungen in Krankenhäusern oder einzelne Medikamente zu bezahlen. Stattdessen wurden kranke Zivilarbeiter*innen oft nur in an die firmeneigenen Wohnbaracken angegliederten Krankenlagern oder in abgetrennten Bereichen der öffentlichen Krankenhäuser untergebracht, wenn sich etwa ansteckende Krankheiten wie Tuberkulose in den Unterkünften verbreiteten. Die Bedingungen waren vor allem in den Lagern katastrophal. Ob für eine Krankheit Arbeitsbefreiung gewährt und eine medizinische Behandlung ermöglicht wurde, hing zudem von den Arbeitgeber*innen ab. Auch die Zerstörungen infolge des Bombenkriegs vielerorts sorgte dafür, dass gerade in den letzten Kriegsmonaten die medizinische Versorgung sehr schlecht war.

    Falls Sie weitere Hinweise zu diesem Dokument haben, freuen wir uns über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Neue Erkenntnisse können jederzeit in den e-Guide eingebaut und so allen zugänglich gemacht werden.

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