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Block 52 Nummer Effekten Blockältester Blockführer Strich im Feld 30.4.43 KL Bu. Rote 3

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Nachlassmeldung, mit welcher der jeweilige Blockälteste mitteilte, ob ein gestorbener Häftling noch Gegenstände im Block zurückgelassen hatte. Diese wurden zusammen mit der Nachlassmeldung an die Effektenkammer übergeben. Das Formular wurde bisher nur im Bestand des KZ Buchenwald gefunden. Die einzelnen Papierversionen sind daher sehr ähnlich.

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Nachlassmeldung, mit welcher der jeweilige Blockälteste mitteilte, ob ein gestorbener Häftling noch Gegenstände im Block zurückgelassen hatte. Diese wurden zusammen mit der Nachlassmeldung an die Effektenkammer übergeben. Das Formular wurde bisher nur im Bestand des KZ Buchenwald gefunden. Die einzelnen Papierversionen sind daher sehr ähnlich.

Hintergrundinformationen zu KZ-Dokumenten

Weitere Beispiele

Fragen und Antworten

  • Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?

    In den Konzentrationslagern waren die Häftlinge jeweils einer Baracke zugeteilt, dem sogenannten Block. Für jede dieser Baracken war eine Blockälteste oder ein Blockältester ernannt worden, die beziehungsweise der Befehle an die Häftlinge weitergab und Verwaltungsaufgaben übernahm. Im Hauptlager Buchenwald, wo fast ausschließlich Männer inhaftiert waren, gab es mit der Nachlassmeldung ein spezielles Formular, das der Blockälteste ausfüllen musste, wenn ein Häftling gestorben war. Damit wurde der Effektenkammer gemeldet, ob der Verstorbene im Block etwas hinterlassen hatte. Nachdem der Blockälteste oder der ihm unterstellte Blockschreiber das Formular ausgestellt hatte, musste dieses von dem für die Baracke verantwortlichen SS-Mann, dem sogenannten Blockführer, unterschrieben werden. Falls persönliche Gegenstände des Häftlings – auch Effekten genannt – vorhanden waren, wurden diese an die Effektenkammer übergeben, die den Nachlass entweder an die Verwandten des Toten schickte oder die Habseligkeiten einbehielt.

  • Wann wurde das Dokument verwendet?

    Für die Nachlassmeldungen der Blockältesten gab es – anders als bei vielen anderen Dokumenten in den Konzentrationslagern – keinen einheitlichen Vordruck, der über die Lagerdruckerei in Auschwitz bestellt wurde. Daher kann auch der Formularvordruck nicht helfen, die Nachlassmeldungen zeitlich einzugrenzen.

  • Wofür wurde das Dokument genutzt?

    Bei der Ankunft im KZ mussten Neuankömmlinge ihre Habseligkeiten und Wertgegenstände in der Effektenkammer abgeben. Trotzdem konnten sie im Lager etwas besitzen, indem sie zum Beispiel Gegenstände eintauschten oder auf dem Schwarzmarkt kauften, den es in jedem Lager gab. Es war in besonderen Fällen auch möglich, bestimmte Besitztümer zurückzuerhalten, die sie in der Effektenkammer abgegeben hatten. Natürlich konnte es auch sein, dass ein Häftling Fotografien oder andere kleine Gegenstände in den Block geschmuggelt hatte. Auch konnten Häftlinge die Briefe, die sie von Verwandten erhalten hatten, im Block aufbewahren.

    Diese Gegenstände sollten beim Tod eines Häftlings nicht in der Baracke bleiben. Starb ein Häftling im KZ Buchenwald, mussten daher die dortigen Blockältesten eine Nachlassmeldung ausfüllen und die Besitztümer des Toten an die Effektenkammer übergeben. Von dort wurde der Nachlass geregelt. Zwischen 1933 und 1945 gab es für verschiedene Häftlingsgruppen teilweise sehr unterschiedliche Regelungen: Der Nachlass konnte entweder an die Angehörigen geschickt oder einbehalten werden. In einem Schreiben vom 7. Januar 1943 wurden die Kommandanten der Konzentrationslager zum Beispiel informiert, dass die Wertgegenstände von verstorbenen sowjetischen, polnischen und jüdischen Häftlingen beschlagnahmt werden sollten. Diese Regelungen wurden im Laufe des Krieges immer weiter ausgedehnt. Vor allem in den späten Jahren wurden beispielsweise die Kleidungsstücke von nichtdeutschen Häftlingen einbehalten und zu Lagerkleidung umfunktioniert. Wenn der Besitz von Verstorbenen nicht zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen wurde, mussten die Familien oder die einweisenden Stellen informiert und eventuelle Testamente ausfindig gemacht werden.

  • Wie häufig ist das Dokument?

    Wie viele Nachlassmeldungen in den Arolsen Archives genau überliefert sind, lässt sich nicht sagen. Auch die Quellen geben unterschiedliche Zahlen dazu an. Laut einer Aufstellung aus dem Jahr 1951 haben die amerikanischen Alliierten 4887 Nachlassmeldungen aus dem KZ Buchenwald an den ITS übergeben. Eine Übersicht aus dem Jahr 1946 spricht hingegen von einem „kleinen Bündel“. Es ist auf jeden Fall ein Ausnahmefall, dass die Nachlassmeldung von im KZ gestorbenen Häftlingen erhalten geblieben ist.

  • Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?

    Die Nachlassmeldungen machen deutlich, wie wenig persönliche Gegenstände die Häftlinge in den Lagern besaßen. Sie geben aber nicht zwingend darüber Aufschluss, wie viele und welche persönlichen Gegenstände die Häftlinge in den Baracken tatsächlich noch besaßen. Denn es kann sein, dass viele der kleinen Besitztümer nach dem Tod zwischen anderen Häftlingen aufgeteilt wurden.

    Falls Sie weitere Hinweise zu diesem oder einem anderen im e-Guide vorgestellten Dokument haben, freuen wir uns daher sehr über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Die Dokumentenbeschreibungen werden regelmäßig erweitert – und das gelingt am besten durch das gemeinsame Zusammentragen von Wissen.

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