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Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Effektenkarte. Auch wenn es sie in verschiedenen Farben gibt, haben alle Versionen die gleiche Bedeutung: Mit ihnen wurden die Habseligkeiten verwaltet, die die Häftlinge bei ihrer Ankunft im KZ abgeben mussten. Die Effektenkarten können sehr unterschiedlich ausgefüllt sein. Tendenziell sind auf Karten aus der Vorkriegszeit mehr Gegenstände angekreuzt oder nummeriert als auf Karten aus den Jahren ab 1939. Viele Karten von 1944 und 1945 sind sogar ganz leer, da die Häftlinge bei Überstellungen nichts mehr besaßen. Auf den Effektenkarten geben unterschiedliche Stempel Auskunft darüber, was mit den Gegenständen passierte. Im Laufe des Krieges erlaubten nämlich Erlasse und Regelungen immer öfter, dass Effekten eingezogen und für andere Zwecke weiterverwendet werden durften.
Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Effektenkarte. Auch wenn es sie in verschiedenen Farben gibt, haben alle Versionen die gleiche Bedeutung: Mit ihnen wurden die Habseligkeiten verwaltet, die die Häftlinge bei ihrer Ankunft im KZ abgeben mussten. Die Effektenkarten können sehr unterschiedlich ausgefüllt sein. Tendenziell sind auf Karten aus der Vorkriegszeit mehr Gegenstände angekreuzt oder nummeriert als auf Karten aus den Jahren ab 1939. Viele Karten von 1944 und 1945 sind sogar ganz leer, da die Häftlinge bei Überstellungen nichts mehr besaßen. Auf den Effektenkarten geben unterschiedliche Stempel Auskunft darüber, was mit den Gegenständen passierte. Im Laufe des Krieges erlaubten nämlich Erlasse und Regelungen immer öfter, dass Effekten eingezogen und für andere Zwecke weiterverwendet werden durften.
Fragen und Antworten
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Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?
Bei der Ankunft in einem Konzentrationslager wurden die Häftlinge – neben der Registrierung, der Rasur und dem Erhalt der Lagerkleidung – auch in die Effektenkammer gebracht, wo sie alles abgeben mussten, was sie bei sich trugen. Der Begriff „Kammer“ lässt an kleine Räumlichkeiten denken, was in die Irre führt. Im KZ Buchenwald zum Beispiel war die Effektenkammer, in der alle Besitztümer der Häftlinge verwaltet wurden, das größte Gebäude des Lagers.
Die Neuankömmlinge mussten all ihre Wertgegenstände und ihre Kleidung – die sogenannten Effekten (veraltet für Habseligkeiten) – abgeben. Funktionshäftlinge legten für jeden Häftling eine Effektenkarte an, auf der sie verzeichneten, was sie oder er bei sich trug. Diese Karten wurden in der Effektenkammer alphabetisch geordnet aufbewahrt. Wurde ein Häftling in ein anderes Lager überstellt, wurde dort eine neue Effektenkarte angelegt.
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Wann wurde das Dokument verwendet?
Effektenkarten sind Dokumente, die es in jedem deutschen Gefängnis schon vor 1933 gab. Die Nationalsozialisten knüpften daran an und führten sie auch in den frühen Konzentrationslagern zur Verwaltung der Gegenstände ein, die die Häftlinge bei ihrer Ankunft abgeben mussten. Die Effektenkarten wurden in verschiedenen Varianten in der gesamten Zeit zwischen 1933 und 1945 in den Hauptlagern verwendet. Die Farbe der Karten kann dabei variieren, was vor allem mit dem zunehmenden Papiermangel im Krieg zusammenhing. Die meisten der in den Arolsen Archives erhaltenen Karten sind rötlich, in einigen Fällen gelb bis bräunlich; in sehr seltenen Fällen können sie auch blau sein. Auch die vorgedruckten Angaben der möglichen Effekten – wie Hut, Schuhe, Hose, Kragen oder Bleistift – können sich auf den verschiedenen Effektenkarten unterscheiden.
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Wofür wurde das Dokument genutzt?
Effektenkarten dienten dazu, die Besitztümer der neuangekommenen Häftlinge zu verzeichnen, die sie in der Effektenkammer abgeben mussten. In den Konzentrationslagern wurden die Effekten für die Häftlinge wie in einem Gefängnis üblich verwahrt, um sie ihnen bei der Entlassung wieder zurückzugeben. Vor Beginn des Zweiten Weltkriegs erhielt ein Häftling seine Wertgegenstände, wie Uhren, Füller, Ausweise, Fotografien oder Kleidung, bei der Entlassung im Normalfall zurück. Starb ein Häftling im KZ, sendete die Lagerverwaltung die Effekten an die Angehörigen.
Effekten konnten den Häftlingen bei Verlegungen – gerade in der Zeit vor Kriegsbeginn, aber auch danach noch – von einem Lager in ein anderes nachgesandt werden. In den Arolsen Archives sind zahlreiche Briefe der Lagerverwaltungen erhalten, in denen nach Effekten von Häftlingen gefragt wurde, die noch nachgesandt werden sollten. Dabei konnte es sein, dass die SS die Effekten direkt in Säcken mitschickte, wenn die Besitzer*innen in ein anderes Lager überstellt wurden. Aber es gab auch Fälle, in denen die Gegenstände zu einem späteren Zeitpunkt versendet wurden. Effekten konnten aber auch offiziell – so der NS-Begriff – „aufgelöst“ werden. Dies bedeutete, dass die Kleidung von verstorbenen oder verlegten Häftlingen nicht nachgeschickt, sondern desinfiziert und gewaschen wurde, um an Neuankömmlinge verteilt zu werden.
In den letzten Kriegsjahren ging die SS allerdings sehr unterschiedlich mit dem Besitz von Häftlingen um. Das meiste wurde „verwertet“, das heißt wertvolle Besitztümer wurden eingezogen und verkauft. Die Häftlinge erhielten die Gegenstände also nicht mehr zurück, wenn sie überstellt oder entlassen wurden. Diese wirtschaftliche Ausbeutung war Teil der NS-Politik und so wurde auch die Kleidung der Häftlinge in vielen Fällen der deutschen Volkswohlfahrt und dem Winterhilfswerk übergeben oder – wie bereits erwähnt – an Neuankömmlinge als Lagerkleidung verteilt. Teilweise gelangten die Wertgegenstände auch auf den Schwarzmarkt oder wurden gegen Lebensmittel eingetauscht. Viele Überlebende berichten zudem, dass KZ-Aufseherinnen und SS-Männer sowie korrupte Kapos und Funktionshäftlinge sich an den Gegenständen bereicherten.
Der Umgang mit den Effekten änderte sich nicht nur im Kriegsverlauf, sondern hing auch von der Nationalität des Gefangenen ab. Starb ein deutscher oder westeuropäischer Häftling, war die einliefernde Stelle zu benachrichtigen, die wiederum Angehörige vor Ort finden sollte, damit die Wertgegenstände von der KZ-Verwaltung an diese geschickt werden konnten. Spätestens ab 1942 waren polnische, jüdische und sowjetische Häftlinge von dieser Regelung ausgenommen, ihre Effekten zog die SS meist zugunsten des Deutschen Reichs ein. Eine Verordnung des Wirtschafts-Verwaltungshauptamts vom 11. November 1944 ordnete schließlich an, dass Effekten von ausländischen Häftlingen grundsätzlich nicht mehr zurückgegeben werden sollten. Die Effektenkarten tragen einen entsprechenden Stempel.
Bei den Arolsen Archives haben sich Effekten von ca. 3000 Häftlingen vorwiegend aus den KZ Neuengamme und Dachau erhalten. Das Besondere ist, dass bei vielen die Namen der Besitzer*innen bekannt sind. Daher wurde 2016 die Kampagne #StolenMemory gestartet, mit deren Hilfe Familienangehörige gesucht werden. Diese erhalten die Uhren, Fotografien, Eheringe und anderen persönlichen Gegenstände zurück.
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Wie häufig ist das Dokument?
Die Effektenkarte ist ein vergleichsweise häufiges Dokument, das für die meisten Häftlinge in den Konzentrationslagern erstellt wurde. Sie wurde auch für diejenigen angelegt, die bei ihrer Einlieferung nichts mehr bei sich trugen. In diesen Fällen blieb die Karte bis auf die persönlichen Angaben leer oder wurde mit dem Stempel „keine Effekten übersandt“ versehen. Wie viele Effektenkarten genau in den Arolsen Archives verwahrt werden, kann nicht gesagt werden. Aber eine Auflistung aus dem Jahr 1951 nennt – als grober Rahmen – 110.000 Effektenkarten aus dem KZ Buchenwald und knapp 700 aus dem KZ Niederhagen-Wewelsburg.
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Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?
An den Effektenkarten lässt sich die bisherige Dauer der Inhaftierung ablesen. Wurde jemand zum ersten Mal in ein Konzentrationslager eingeliefert, konnten noch verschiedene alltägliche Gegenstände verzeichnet werden, die sie oder er bei der Verhaftung bei sich trug. Häftlinge, die schon durch mehrere Lager gegangen waren, hatten hingegen oft keinerlei Besitz mehr, den sie angeben konnten. Daher kann die Rubrik „Bei Einlieferung abgegeben“ gerade in den späten Kriegsjahren auf vielen Karten komplett leer sein.
Es darf auch nicht vergessen werden, dass für all diejenigen, die ohne Registrierung in Vernichtungslagern ermordet wurden, keine Effektenkarten ausgefüllt wurden. Ihr Besitz wurde direkt bei der Ankunft geraubt.
Falls Sie weitere Hinweise zu diesem oder einem anderen im e-Guide vorgestellten Dokument haben, freuen wir uns daher sehr über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Die Dokumentenbeschreibungen werden regelmäßig erweitert – und das gelingt am besten durch das gemeinsame Zusammentragen von Wissen.
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