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Umschlag/Arbeitsbuch für Ausländer Umschlag Innenseite & Schmutztitel/Deutsches Reich Vorwort & Titelblatt/Generalbevollmächtigter des ArbeitseinsatzesVorwort & Titelblatt/Verordnung vom 1. Mai 1943Vorwort & Titelblatt/ArbeitsbuchnummerVorwort & Titelblatt/Unterschrift S. 2/FotoS. 3/Feld 1S. 3/Feld 2 & 3S. 3/Feld 4S. 3/Feld 5 S. 4/Feld 6S. 4/Feld 7 & 8S. 5/Feld 9 S. 6S. 7 S. 8/oberes FeldS. 8/BerufsgruppenS. 8/unterer BereichS. 9 S. 10S. 11S. 10 & 11/durchgehendes Overlay bei Zeile 3S. 11/Seitenangabe S. 26S. 27 & 28 S. 27 & 28S. 29S. 29/Seitenzahl Rückseite Umschlag/Namensfeld

Arbeitsbücher waren im Deutschen Reich allgegenwärtige Dokumente ab Mitte der 1930er Jahre. Alle deutschen Arbeitnehmer*innen mussten eines bei ihren Arbeitsstellen abgeben. Denn ohne ein Arbeitsbuch durfte niemand beschäftigt werden. Auch zivile Zwangsarbeiter*innen erhielten ein Arbeitsbuch. Zunächst war dies noch dasselbe wie das der Deutschen, ab Mai 1943 gab es dann ein eigenes „Arbeitsbuch für Ausländer“. Arbeitsbücher und die dazugehörigen Arbeitsbuchkarten dienten der Verwaltung und Koordination des sogenannten Arbeitseinsatzes. So bezeichneten die Nationalsozialisten den staatlichen Eingriff in den Arbeitsmarkt.

Arbeitsbücher waren im Deutschen Reich allgegenwärtige Dokumente ab Mitte der 1930er Jahre. Alle deutschen Arbeitnehmer*innen mussten eines bei ihren Arbeitsstellen abgeben. Denn ohne ein Arbeitsbuch durfte niemand beschäftigt werden. Auch zivile Zwangsarbeiter*innen erhielten ein Arbeitsbuch. Zunächst war dies noch dasselbe wie das der Deutschen, ab Mai 1943 gab es dann ein eigenes „Arbeitsbuch für Ausländer“. Arbeitsbücher und die dazugehörigen Arbeitsbuchkarten dienten der Verwaltung und Koordination des sogenannten Arbeitseinsatzes. So bezeichneten die Nationalsozialisten den staatlichen Eingriff in den Arbeitsmarkt.

Hintergrundinformationen über Dokumente zu Zwangsarbeiter*innen

Fragen und Antworten

  • Wo wurde das Dokument eingesetzt und wer hat es erstellt?

    Die Mitarbeiter*innen der lokalen Arbeitsämter erstellten die Arbeitsbücher zusammen mit den Arbeitsbuchkarten. Die Arbeitgeber*innen beantragten das Arbeitsbuch und trugen die Angaben über die Arbeitsstelle ein. Sie verwahrten die Arbeitsbücher der zivilen Zwangsarbeiter*innen so lange, wie diese bei ihnen arbeiteten. Wurde den zivilen Zwangsarbeiter*innen eine neue Stelle zugewiesen, erhielten sie ihr Arbeitsbuch, um es bei ihren neuen Arbeitgeber*innen wieder abzugeben. Bevor sie für diesen Wechsel die Arbeitsbücher zurückerhielten, schickten die Arbeitgeber*innen die Arbeitsbücher an das zuständige Arbeitsamt. Die Mitarbeiter*innen aktualisierten die dort verwahrten Arbeitsbuchkarten entsprechend. Manchmal versandte das Arbeitsamt die Arbeitsbücher dann auch direkt an die neuen Arbeitgeber*innen. Die Arbeitsbücher von zivilen Zwangsarbeiter*innen, die das Deutsche Reich verließen – etwa weil sie aus Krankheitsgründen in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt wurden – mussten dem zuständigen Arbeitsamt zurückgegeben werden.

  • Wann wurde das Dokument verwendet?

    Bereits ab Mai 1935 galt für immer mehr deutsche Arbeitnehmer*innen die sogenannte Arbeitsbuchpflicht. Ab Mai 1941 waren schließlich auch alle ausländischen Arbeitskräfte „arbeitsbuchpflichtig“. Daher erhielten auch die zivilen Zwangsarbeiter*innen ein Arbeitsbuch. Mit der „Verordnung über das Arbeitsbuch für ausländische Arbeitskräfte“ vom 1. Mai 1943 führte der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz (GBA), Fritz Sauckel, eigene „Arbeitsbücher für Ausländer“ ein, die bis zum Kriegsende genutzt wurden.

  • Wofür wurde das Dokument genutzt?

    Für die nationalsozialistische Führung war die Steuerung des Arbeitsmarkts sehr wichtig. So stellte sie schon im Laufe der 1930er Jahre immer mehr Regeln zunächst für deutsche Arbeiter*innen und Angestellte auf. Diese durften zum Beispiel nur noch mit offizieller Erlaubnis der Arbeitsämter ihre Arbeitsstellen wechseln. Auch konnten sie ungefragt an andere Arbeitsplätze versetzt werden, wenn sie dort aus Sicht der Arbeitsämter dringender gebraucht wurden. Um den Arbeitsmarkt besser kontrollieren zu können, führte das Reichsarbeitsministerium ab 1935 für immer mehr deutsche Arbeitnehmer*innen ein Arbeitsbuch ein. Der Personenkreis wurde nach und nach erweitert, bis die gesamte arbeitende deutsche Bevölkerung ein Arbeitsbuch haben musste. Darin wurden neben den persönlichen Angaben und Informationen über berufliche Fähigkeiten vor allem die jeweiligen Arbeitsstellen eingetragen.

    Auch zivile Zwangsarbeiter*innen erhielten ein Arbeitsbuch. Zunächst wurden dieselben Arbeitsbücher wie für deutsche Arbeitskräfte genutzt, ab Mai 1943 gab es dann ein spezielles „Arbeitsbuch für Ausländer“. Die Funktionsweise war dieselbe: Arbeitgeber*innen beantragten das Arbeitsbuch für alle bei ihnen beschäftigten zivilen Zwangsarbeiter*innen beim zuständigen Arbeitsamt. Auf dem Antrag mussten sie die persönlichen Informationen der zivilen Zwangsarbeiter*innen angeben, die die Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter dann in das Arbeitsbuch übertrugen. Danach schickten diese die Arbeitsbücher an die Firmen, kommunalen oder kirchlichen Stellen, Landwirte oder Privathaushalte, wo die zivilen Zwangsarbeiter*innen sie unterschrieben. Es kam auch vor, dass Mitarbeiter*innen der Arbeitsämter die Arbeitsbücher direkt bei den Firmen oder in den Sammelunterkünften der zivilen Zwangsarbeiter*innen ausstellten, damit es schneller ging.

    Die Arbeitgeber*innen bewahrten die Arbeitsbücher aller ihrer Mitarbeiter*innen auf, denn so konnten diese nicht unbemerkt den Arbeitsplatz wechseln. Es galt die Regel, dass nur eingestellt werden durfte, wer ein Arbeitsbuch abgeben konnte. Damit das zuständige Arbeitsamt immer informiert war, mussten die Arbeitgeber*innen jede Veränderung bei ihren Beschäftigten melden.

    Die Zwangsarbeit von KZ-Häftlingen und Kriegsgefangenen wurde nicht in Arbeitsbüchern erfasst. Die Arbeitsbuchpflicht galt nur für zivile Zwangsarbeiter*innen. Die Arbeitsbücher inhaftierter ziviler Zwangsarbeiter*innen wurden aber zwischen Arbeitgeber*innen, Arbeitserziehungslagern, Gefängnissen, Gestapostellen und Konzentrationslagern hin und her geschickt. So findet sich auf den in den KZ verwendeten Effektenkarten ein eigenes Feld für Arbeitsbücher. Arbeitsämter versuchten in Schreiben an die Verwaltungen der Konzentrationslager den Verbleib der Arbeitsbücher zu klären.

  • Wie häufig ist das Dokument?

    Theoretisch gab es für alle zivilen Zwangsarbeiter*innen ein Arbeitsbuch. Dies waren allein bei der Einführung des „Arbeitsbuchs für Ausländer“ mehrere Millionen. Nach der Befreiung blieben viele Arbeitsbücher bei den Arbeitgeber*innen zurück oder wurden bewusst zerstört, um die Spuren der Zwangsarbeit zu verwischen. Einige der befreiten Zivilarbeiter*innen nahmen die Arbeitsbücher aber auch mit, als sie in ihre Herkunftsländer zurückkehrten.

    Arbeitsbücher kamen erst nach und nach zum International Tracing Service (ITS), der Vorgängerorganisation der Arolsen Archives. Meist geschah dies im Zusammenhang mit der Ausländersuchaktion nach dem Krieg. Auf Befehl der Alliierten schickten deutsche Firmen und Arbeitsämter damals teilweise auch Originale der Arbeitsbücher ein. Die meisten Arbeitsbücher kamen jedoch erst als Scans oder Mikroverfilmungen von Firmen-, Stadt- und Gemeindearchiven ab den 1980er Jahren zum ITS. Wie viele Arbeitsbücher heute in den Arolsen Archives genau erhalten sind, ist nicht bekannt. Moderne Computertechnik wird in naher Zukunft aber eine Antwort finden: Die sogenannte Clustering-Technik ermöglicht es, die Arbeitsbücher – ebenso wie andere Dokumente – zu erkennen und die Dokumente gleichen Typs virtuell zusammenzuführen. Es sind aber bei weitem nicht die Arbeitsbücher aller zivilen Zwangsarbeiter*innen erhalten geblieben.

  • Was ist bei diesem Dokument zu bedenken?

    Das Arbeitsbuch umfasst 40 Einzelseiten. Der Großteil der Seiten war für Stellenwechsel vorgesehen, die aber nicht so häufig stattfanden, weshalb diese identischen Seiten fast immer frei blieben. Als Mitarbeiter*innen des International Tracing Service (ITS), der Vorgängerorganisation der Arolsen Archives, die Dokumente für das Archiv scannten, ließen sie diese leeren Seiten meist aus. Daher finden sich häufig nur die ersten Seiten des Arbeitsbuchs in den Arolsen Archives, auf denen die wichtigsten persönlichen Informationen der zivilen Zwangsarbeiter*innen und die Angaben zu den Arbeitgeber*innen aufgeführt sind.

    Falls Sie weitere Hinweise zu diesem Dokument haben, freuen wir uns über Rückmeldungen an eguide@arolsen-archives.org. Die Dokumentenbeschreibungen im e-Guide werden regelmäßig erweitert – und das gelingt am besten durch das gemeinsame Zusammentragen von Wissen.

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